Nachgedacht?
Also, da komme ich jetzt erst dazu, die Frankfurter Rundschau vom vergangenen Mittwoch zu lesen und finde da gleich auf der ersten Seite folgende Aussage unserer Kanzlerin:
„Jeder in Afghanistan unschuldig zu Tode gekommene Mensch ist einer zu viel„
Das klingt ja ganz gut, nur, mir stellen sich dann folgende Fragen;
- Was versteht Frau Merkel unter „schuldig zu Tode gekommene Menschen“?
- Gibt es (in unsrer Verfassung) „schuldig zu Tode gekommene Menschen“?
- Kennt Frau Merkel unsere Verfassung?
Wer diese Fragen nicht beantworten kann, sollte sich überlegen, ob er am 27. zur Wahl gehen soll, bzw. wen (oder was) er wählen soll.