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Dies und das

Nachgedacht?

Also, da komme ich jetzt erst dazu, die Frankfurter Rundschau vom vergangenen Mittwoch zu lesen und finde da gleich auf der ersten Seite folgende Aussage unserer Kanzlerin:
Jeder in Afghanistan unschuldig zu Tode gekommene Mensch ist einer zu viel
Das klingt ja ganz gut, nur, mir stellen sich dann folgende Fragen;

  • Was versteht Frau Merkel unter „schuldig zu Tode gekommene Menschen“?
  • Gibt es (in unsrer Verfassung) „schuldig zu Tode gekommene Menschen“?
  • Kennt Frau Merkel unsere Verfassung?

Wer diese Fragen nicht beantworten kann, sollte sich überlegen, ob er am 27. zur Wahl gehen soll, bzw. wen (oder was) er wählen soll.

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